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Song
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Michael Menke
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Nov 09, 2003 20:21 PST
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URL:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=333305
Einladung zum Verhör
Der deutsch-koreanische Wissenschaftler Song Du-yul wollte Seoul besuchen
und könnte in eine Falle geraten sein
VON KARL GROBE
Das gibt es hier nicht. Rechtsbeistand? Für einen Untersuchungshäftling, der
nicht sofort auf die Geständniswünsche der Obrigkeit eingeht? Dass ein
Anwalt den Häftling sehen darf, mag ein örtliches Gericht ja beschlossen
haben - eine untere Instanz nur, zitiert eine bedeutende Zeitung. Man kann
sich des Gefühls nicht erwehren, dass der zitierte Strafverfolger erheblich
die Nase gerümpft hat, als er ausführte: "Dass ein Anwalt beim Verhör eines
Angeklagten anwesend ist, ist keine gesetzliche Vorschrift."
So ist das. Nicht in einem fundamentalistischen Staat, einer
Einpartei-Halbdiktatur oder in Guantánamo. Es ist in diesem Fall so in dem
demokratischen Staat Südkorea. Das Beispiel zeigt: Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sind kostbare Güter, mit denen man recht sparsam umgehen
muss.
Der Untersuchungshäftling heißt Song Du-yul. Zum Verhör führt man ihn
täglich unter Bewachung, "mit Handschellen und zusätzlich an den Oberarmen
mit einem Seil gefesselt", teilt sein Sohn, Song Rinn, der Frankfurter
Rundschau aus Seoul mit: "Stundenlang muss er allein in einem sehr kalten
Raum auf die Staatsanwälte warten." Er hat wohl untertrieben, als er seinem
Sohn das als "eine Art Folter" beschrieben hat, was ihm da widerfährt.
Song Du-yul, 1944 in Tokio geboren, auf der südkoreanischen Insel Cheju
aufgewachsen, ist seit einem Jahrzehnt deutscher Staatsbürger. Das ist eine
eigene Geschichte. Als Song an der Staatsuniversität in Seoul studierte,
herrschte dort nach einem Staatsstreich des Militärs General Park Chung Hee.
Das Regime war autoritär, strikt antikommunistisch und von einem
Rechtsverständnis besessen, das die gewaltsame Heimholung opponierender
Intellektueller durchaus in sich begriff, etwa des Komponisten Yun Isang aus
West-Berlin am 17. Juni 1967. Im selben Jahr erließ die südkoreanische
Militärregierung ein Einreiseverbot gegen Song Du-yul. Der studierte
mittlerweile in Deutschland. 1972 promovierte er bei Jürgen Habermas in
Frankfurt am Main.
Song wurde deutscher Staatsbürger, Professor für Soziologie in Münster,
Autor nicht immer einfach zu lesender philosophischer und soziologischer
Bücher, nach eigenem Verständnis "Grenzgänger zwischen Asien und Europa".
Und er wurde einer der Mentoren der südkoreanischen Demokratiebewegung.
Grund für die Herrschaftselite in Seoul, vorerst das Einreiseverbot
beizubehalten. Bis genau zum 22. September 2003.
Er hat alles abgeklärt, bevor er reiste, eingeladen von der
Demokratiestiftung. Präsident Roh Moo Hyun werde ihn und mehr als 30
demokratische Exilanten empfangen, Gastvorlesungen werde er halten, eine
Ehrendoktorwürde war ihm angeboten, kurz: sein demokratisches Engagement und
sein Eintreten für die Wiedervereinigung war zu würdigen. Statt im Blauen
Haus beim Präsidenten fand Song sich jedoch in der Obhut des nach wie vor in
scharfer ideologischer Abgrenzung zum Norden agierenden Geheimdienstes
wieder. Der begann, ihn zu verhören, fünfzehn Stunden am Tag, wobei zehn
Untersuchungsbeamten sich alle halbe Stunde abwechselten, Song aber keine
Ruhepause ließen. Versteht sich: Kein Anwalt war zugegen, der deutschen
Botschaft wurde kein Gespräch mit dem deutschen Staatsbürger erlaubt. Der
Geheimdienst übergab der Staatsanwaltschaft schließlich 2035 Seiten
Belastungsmaterial.
Der Vorwurf heißt: Der Professor ist ein gefährlicher nordkoreanischer
Agent. Das hat der 1997 übergelaufene Parteischullehrer Hwang Jang Yop
ausgesagt. Dem hat aber ein südkoreanisches Gericht längst untersagt,
gewisse unbewiesene Behauptungen weiterzuverbreiten. Zum Beispiel, der
Professor sei unter falschem Namen Mitglied des nordkoreanischen Politbüros.
Aus seinen häufigen Nordkorea-Reisen - Song bekennt sich freimütig dazu und
begründet sie mit wissenschaftlichem Interesse und dem patriotischen
Einheitswunsch - schließt der Dienst, er habe stets im Auftrag Pjöngjangs
gehandelt. Und nun verlangt die Staatsanwaltschaft das Geständnis, das Song
dem Geheimdienst unter dem Dauerverhör nicht präsentiert hat. "Es ist
offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft meinen Vater physisch und
psychisch zermürben möchte", sagt sein Sohn Song Rinn.
Die südkoreanische Hauptstadtpresse hat sich den Vorgängen mit Begeisterung
gewidmet; freilich ohne den Beschuldigten zu hören. Wochenlang wurde
wiederholt, was die Geheimdienstler behaupten; die neuerliche Verweigerung
des Rechtsbeistands war nur einer großen Zeitung, der konservativen JoongAng
Ilbo, ein paar Zeilen wert. Und nur gelegentlich wurde besorgt gefragt, ob
das südkoreanisch-deutsche Verhältnis vielleicht Schaden nehmen könnte.
Am morgigen Mittwoch wollen Bürgerinitiativen, alle Kirchen des Landes,
Menschenrechtsorganisationen und Professoren in Seoul ein Symposium für Song
Du-yul abhalten. Sie hoffen darauf, dass sich die deutsche Botschaft für die
Aktion interessieren wird. Und sie wollen zwei Dinge wissen: Ob der "Fall
Song" von der Rechts-Opposition instrumentalisiert wird, um Präsident Roh zu
schaden, und ob der deutsch-koreanische Wissenschaftler bewusst in eine
Falle gelockt worden ist.
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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003
Dokument erstellt am 03.11.2003 um 18:00:27 Uhr
Erscheinungsdatum 04.11.2003
weitergeleitet von Michael Menke
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Michael Menke
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